Erfahrung im Sozialversicherungsrecht – für Ihre Rente."

„Warum ich weiß, wovon ich spreche"

Meine Karriere ist gewachsen, nicht improviert. 

2011–2014 habe ich eine Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten absolviert. Seitdem arbeite ich – durchgehend – im Bereich Entgeltersatzleistungen. Das bedeutet: Krankengeld, Übergänge in die Rente, Maßnahmen bei Arbeitsunfähigkeit. Ich kenne diese Systeme aus der Praxis, nicht aus Lehrbüchern. 

2019 habe ich mich zur weiteren Spezialisierung entschlossen und die Fortbildung zum Rentenberater an der Management Advisory Heidelberg (MAH) absolviert.

2020 bin ich als Rentenberater gemäß RDG vom Landgericht Gericht Saarbrücken  zugelassen worden. 

Seit 2020 bin ich selbstständig mit meiner Kanzlei Rentenberatung Knapp – und die gerichtliche Zulassung zum Rentenberater nach RDG § 10 bedeutet konkret: Ich kann Ihre Ansprüche nicht nur beraten, sondern auch vor Gericht durchsetzen – auf Augenhöhe mit Rechtsanwälten.