Vergütung, Kosten, Beratung, Euro

Honorar und Vergütung

Grundlage meiner Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (kurz: RVG).

Sprechen Sie das Thema Kosten bitte ohne Scheu an. Ich erläutere Ihnen gerne, welche Kosten auf Sie zukommen, denn jeder Sachverhalt ist verschieden.

Als freier und unabhängiger Rentenberater arbeite ich gegen Honorar und leider nicht - wie manche Auskunfts- und Beratungsstellen - ehrenamtlich oder gegen eine Mitgliedsgebühr.

Als Rentenberater bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Die entstehenden Kosten richten sich nach den Anforderungen, der Art und dem Umfang der Beratung sowie dem zeitlichen Aufwand.

Es kann eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden, bei der die tatsächlichen Kosten abweichend zum Gebührenrahmen des RVG sein können.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, besteht je nach Umfang und Art des Vertrages, die Möglichkeit einer Kostenübernahme.


Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an.
BdF IV B 5-S 2255-357/97 vom 20.11.1997